Schulbuchausleihe: Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes
Das Kreisjugendamt des Landkreises Merzig-Wadern weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes im Rahmen der Schulbuchausleihe nach dem Schülerförderungsgesetz für das Schuljahr 2024/25 bis spätestens 30. September 2024 gestellt und eingegangen sein müssen.
Anträge, die nach diesem Termin gestellt werden, und Anträge, die nicht auf dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Das Formblatt ist an den Schulen erhältlich.
Schülerförderung
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