Beauftragte und Beiräte
Kommunale Behindertenbeauftragte und Beiräte setzen sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis ein. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu verhindern, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Adressen der Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräte
1. Vorsitzende des Beirates von Menschen mit Behinderung in der Kreisstadt Merzig:
Gabriele Obereicher
Kreisstadt Merzig
Brauerstr. 5
66663 Merzig
E-Mail: behindertenbeirat@merzig.de
Homepage Kreisstadt Merzig - Behindertenbeirat
Hier finden Sie die Adressliste der zuständigen Behindertenbeauftragten alphabetisch nach Städten und Gemeinden im Landkreis Merzig-Wadern sortiert:
Gemeinde Beckingen
Frank Conrad
Am Rotenknop 9
66701 Beckingen
Tel.: 06835/67603
Handy: 0170/3524802
E-Mail:Frankconrad1970@googlemail.com
Gemeinde Losheim am See
Thomas Schumacher
Merziger Straße 3
66679 Losheim am See
Tel.: 06872/609-111
E-Mail:ts@losheim.de
Landkreis Merzig-Wadern
Lutz Quack
Stabsstelle Regionale Daseinsvorsorge des Landkreises Merzig-Wadern
Am Gaswerk 3
66663 Merzig
Tel.: 0170/ 1829595
E-Mail: Behindertenbeauftragter@merzig-wadern.de
Kreisstadt Merzig
Sarah Klemm
Brauerstr. 5
66663 Merzig
Tel.:06861/ 85215
E-Mail: s.klemm@merzig.de
Gemeinde Mettlach
Frau Henriette Messer
Kolmerswald 9a
66693 Mettlach-Weiten
Tel.: (06865) 1869330 sowie (0160) 94119879
Mail: henriette.messer@gmx.de
Gemeinde Perl
Roman Pauly
Luxemburger Str. 12
66706 Perl
Tel.: 06861/80-318
E-mail: r.pauly@merzig-wadern.de
Stadt Wadern
Niklas Klauck
Marktplatz 13
66687 Wadern
Tel.: 06871/507-124
E-Mail: nklauck@wadern.de
Gemeinde Weiskirchen
Silvia Koch
66709 Weiskirchen
- E-Mail: behindertenbeiratwsk@web.de
Aufgaben im Einzelnen
Die Gemeinden bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen jeweils eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik: die oder den Beautragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte ist der § 19 des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG).
Als Beauftragte sind möglichst in der Behindertenarbeit erfahrene Personen zu bestellen.
Die Aufgabenstellung im Einzelnen
- Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten die behinderte Bürger betreffen
- Berechtigung, an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände beratend teilzunehmen
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Zusammenarbeit mit den Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe
- Das jeweilige kommunale Vertretungsorgan kann mit den Stimmen einer Fraktion oder einem Viertel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder dem oder der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zu jedem Verhandlungsgegenstand der Tagesordnung ein Rederecht einräumen
- Ein entsprechender Beschluss kann auch auf Antrag der oder des kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen herbeigeführt werden
Unbeschadet der Reglungen über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung des/der Beauftragten kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.
Darüber hinaus existieren in einigen Städten und Gemeinden Satzungen über die Bestellung von Behindertenbeautragten und Beiräten, in denen deren Aufgabenstellung im Einzelnen näher erläutert wird.