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Arbeit & Behinderung

Angesichts der vielen strukturellen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft stellt die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer für Unternehmen immer noch eine große Herausforderung dar. Denn in den meisten Fällen ist es nicht immer ganz einfach, die Betroffenen gut in die Arbeitswelt und den damit verbundenen Berufsalltag zu integrieren und gleichzeitig deren berufliche Fähigkeiten und Möglichkeiten zu fördern.

Hier finden Sie Ansprechpartner, die bei Fragen hinsichtlich der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer bzw. zu Rechten schwerbehinderter Menschen am Arbeitplatz weiterhelfen können

Integrationsfachdienst- Berufliche Begleitung für Menschen mit Handicap

Der berufsbegleitende Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag des Inklusionsamtes beim Landesamt für Soziales (gem. §§192ff SGB IX). Schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen erhalten zur Unterstützung ein behinderungsspezifisches Beratungs- und Betreuungsangebot.

Das Angebote der Entegrationsfachdienstes ist kostenfrei.

Die detaillierten Angebote und viele weitere Informationen finden sie auf der Hompage des Integrationsfachdienstes.


Kontakt

Integrationsfachdienst - Berufliche Begleitung

Saarlouiser Straße 6
66763 Dillingen

Telefon 0 68 31 70 79 80
Fax 0 68 31 70 76 70
E-Mail
Internetseite

Inklusionsamt

Das Inklusionsamt ist für die Gewährung von Hilfen im Arbeitsleben für behinderte und schwerbehinderte Menschen zuständig und arbeitet eng mit den Trägern der Rehabilitation, Arbeitgeber/innen, Arbeitgeberverbänden, Arbeitskammer, IHK, Handwerkskammer, der Bundesagentur für Arbeit, den Gewerkschaften sowie den Behindertenverbänden zusammen.

Gemäß § 102 SGB IX nehmen die Inklusionsämter die folgenden Aufgaben wahr:

  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Eine monatliche Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgeber/innen erhoben, die ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht gegenüber Schwerbehinderten nicht nachkommen. Seit dem 01.01.2001 wird die Ausgleichsabgabe abhängig von der Betriebsgröße und dem Anteil der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erhoben. Das Inklusionsamt verwendet diese Mittel für Zwecke der Arbeits- und Berufsförderung schwerbehinderter Menschen.

  • Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte. Arbeitgeber/innen benötigen grundsätzlich für eine ordentliche, außerordentliche oder Änderungskündigung eines/einer Schwerbehinderten die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes.

  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben hat eine vorbeugende Funktion zur Sicherung der beruflichen Eingliederung von Schwerbehinderten und soll darauf hinwirken, dass schwerbehinderte Menschen behindertengerecht beschäftigt werden und ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse  weiterentwickeln können. So können zum Beispiel Hilfen zur Schaffung von Schwerbehindertenausbildungs- und arbeitsplätzen gewährt werden. Daneben beteiligt sich das Integrationsamt, neben den Rehabilitationsträgern, an den Kosten der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung und kann auf Antrag einen Lohnkostenzuschuss gewähren, sofern sich die Arbeitsleistung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf Grund der Behinderung wesentlich vermindert hat.

Selbst schwerbehinderte Menschen sollen über ein abgestuftes System von Integrationsprojekten für den ersten Arbeitsmarkt "fit" gemacht und dort dauerhaft integriert werden.

Je nach den Umständen des Einzelfalls gehört auch die psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen zu den begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Der Integrationsfachdienst (IFD) des Inklusionsamtes übernimmt diese wichtige Aufgabe.

In Seminaren und Schulungsmaßnahmen vermittelt das Inklusionsamt das notwendige Fachwissen für die betrieblichen Helfergruppen, wie Arbeitgeberbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte


Kontakt

Landesamt für Soziales - Inklusionsamt

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

Telefon 06 81 99 780
Fax 06 81 99 78 23 99
Internetseite

Arbeitskammer des Saarlandes

An die Arbeitskammer des Saarlandes können sich behinderte Arbeitnehmer mit ihren besonderen Situationen wenden, wenn sie Informationen und Beratung in allen Fragen rund um den Arbeitsplatz und um die Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes benötigen.

Die Fachberater der Arbeitskammer beantworten Fragen zu folgenden Themen:

  • arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen wie z.B. die Anerkennung einer Behinderung bei Kündigung
  • medizinische und berufsfördernde Leistungen
  • zur Rehabilitation
  • zum Rentenrecht

Kontakt:
Arbeitskammer des Saarlandes

Haus der Beratung
Trierer Straße 22
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/ 4005-140
E-Mail: beratung@arbeitskammer.de
Internet: https://www.arbeitskammer.de/




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