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Jugendamt

Das Jugendamt als größte Abteilung der Kreisverwaltung hat vielfältige Aufgabengebiete, allesamt mit dem Ziel, Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Fünf Sachgebiete und ihre Arbeitsbereiche:






Getätigt werden Ausgaben wie die Bezuschussung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Kinderhorten, Kindertagesstätten und Kindergärten, die Bezuschussung der  Personalkosten sowie die Übernahme der Kosten im Bereich der gesetzlichen Pflichtaufgaben des  Sozialgesetzbuches VIII (z. B. die Aufgaben von Jugendsozialarbeit und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung oder Beistandschaften, Pflegschaften und Vormundschaften).

Daneben wickelt das Kreisjugendamt die Aufgaben des Gesetzes zur Bildung und Teilhabe sowie
des BAföG ab. Zum Sachgebiet Jugendarbeit gehören die Schoolworker an den Grundschulen des Landkreises.

Der ASD, der beispielsweise die Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe und die Hilfe für junge Volljährige und in Zusammenwirken mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt, unterstützt die Kinder des Landkreises in unterschiedlichen Hilfeformen. Zu diesen Punkten zählen unter anderem die Gewährung von sozialpädagogischer Familienhilfe (ambulant) bis hin zu Heimerziehung (stationär).

Vorwiegend werden die meisten der Unterstützungsleistungen in ambulanter Form in den Familienzentren der einzelnen Sozialräume in Beckingen, Losheim am See, Merzig, Mettlach-Orscholz und Wadern erbracht. Dort finden Familien eine zentrale Anlaufstelle für unterschiedliche Belange. Durch den direkten Bezug zum Wohnort der Hilfesuchenden können die Mitarbeiter der Familienzentren schnell und vor allem vor Ort die passgenaue Hilfe bei Problemen anbieten. Zudem können sie früher bestehende Problemstrukturen erkennen und mit präventiven Angeboten, zum Beispiel zur Stärkung der Erziehungskompetenz, vorbeugend tätig werden.

Die Familienzentren werden in Kooperation mit verschiedenen freien Trägern geführt.

Viele der Aufgaben und Ausgaben sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen durch das Kreisjugendamt ausgeführt werden.

Weitere Infos zur Arbeit der Jugendämter finden Sie auch auf der Internetseite www.unterstuetzung-die-ankommt.de

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