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Schwimm- und Badebeckenwasser (Überwachung)

Das Gesundheitsamt überwacht Schwimm- und Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen.

Das Badebeckenwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Um dies gewährleisten zu können wird das Badebeckenwasser durch den Betreiber gemäß der DIN 19643 und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes, welche auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln, regelmäßig beprobt und überwacht. Ortsbesichtigungen durch das Gesundheitsamt und die Beurteilung der Beprobungen ergänzen die regelmäßige Überwachung zur Einschätzung der hygienischen Gesamtsituation.
Naturbäder werden ebenfalls durch den Betreiber in regelmäßigen Abständen gemäß der FLL-Richtlinie überwacht und beprobt. Durch Ortsbesichtigungen in Verbindung mit der Bewertung der Probenergebnisse erfolgt eine hygienische Gesamtbewertung durch das Gesundheitsamt.

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