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Hygieneüberwachung von Betrieben

Auch wer ohne Arzt/Ärztin oder Zahnarzt/Zahnärztin zu sein, berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Erreger übertragbarer Krankheiten im Sinne des des Infektionsschutzgesetzes oder deren toxische Produkte, insbesondere Erreger von AIDS (HIV), Virushepatitis B und C auf den Menschen übertragen werden können, unterliegt der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Tattoo, Piercing, Kosmetik, kosmetische Fußpflege, Friseur

Dies gilt insbesondere für Injektionen, für die Akupunktur, das Tätowieren und das Ohrlochstechen, das Piercen sowie für Tätigkeiten im Friseurhandwerk, in der Kosmetik und in der Fußpflege.

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung)


Herr Brittinger

Gesundheitsamt

Hochwaldstraße 44
66663 Merzig

06861-80-414
t.brittinger@merzig-wadern.de

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