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29.11.2021

Fahrkostenzuschüsse können bis 31. Dezember beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern beantragt werden

ÖPNV © Adobe Stock, Bizgaimer
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Das Land gewährt den Schülerinnen und Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.

Für die Geltendmachung möglicher Ansprüche sind folgende Ausschlussfristen zu beachten:

Letzter Abgabetermin für die Anträge auf Fahrkostenzuschuss für das Schuljahr 2021/22 ist der 31. Dezember 2021.

Bei bereits erfolgter Bewilligung eines Fahrkostenzuschusses für das Schuljahr 2020/21 müssen die entsprechenden für die Geltendmachung der entstandenen Fahrkosten notwendigen Fahrkarten bis zum 31. Dezember 2021 beim Landkreis Merzig-Wadern, Kreisjugendamt, Bahnhofstr. 44, 66663 Merzig, eingereicht werden.

Nicht form- und fristgerecht eingereichte Anträge für das Schuljahr 2021/22 oder Fahrkarten für 2020/21 können nach der Ausschlussfrist vom 31. Dezember 2021 nicht mehr berücksichtigt werden.

Kontakt:
Kreisjugendamt Merzig-Wadern
Schülerförderung
Tel.: 06861/80-497
Fax: 06861/80-29497
E-Mail: KJA.Sachgebiet3@merzig-wadern.de

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