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20.10.2020

Corona-FAQ und Maßnahmen-Piktogramm

Logo Landkreis Merzig-Wadern
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Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Merzig-Wadern haben sich angesichts der Corona-Krise am Montag dem 20. Oktober 2020 mit verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen ausgetauscht und sich auf eine einheitliche Umsetzung der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis Merzig-Wadern vom 17. Oktober 2020 verständigt. In einem Piktogramm sind die wesentlichen Punkte zsuammgefasst.

Piktogramm zu Corona-Maßnahmen
Piktogramm zu Corona-Maßnahmen

FAQ

 

Wann besteht wo eine Maskenpflicht?
Maskenpflicht besteht weiterhin in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn, Flugzeug und an den jeweiligen Haltestellen.

Beim Besuch in Krankenhäusern/Pflegeheimen nach wie vor.

Beim Einkauf oder Behandlungen bei körpernahen Dienstleistungen (Massage, Physio-Therapie, Frisör, Fusspflege) und überall dort, wo die Hygienekonzepte dies erfordern z.B. Besuch im Museum, Schwimmbad, etc.).

Neu seit Sonntag, 18.10. - 20 Uhr - auch in der Gastronomie. Nicht nur das Personal im Service und in der Küche muss eine MNS tragen, sondern auch Gäste beim Betreten/Verlassen und abseits der Tische. Darüber hinaus muss bei öffentlichen Veranstaltungen auch am Platz eine MNB getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Gottesdiensten und gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen und Synagogen, auch an einem festen Platz.

 

Gibt es eine Sperrstunde im Landkreis und ab wann gilt diese?
Seit Sonntag, 18.10. – 20 Uhr gibt es eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr für die Gastronomie. In dieser Zeit dürfen nur Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen angeboten werden. 

 

Kann ich mich mit meinen Freunden/meiner Familie zuhause treffen?
Treffen mit bis zu 10 Personen sind möglich, allerdings aus höchstens 2 Haushalten oder aus dem familiären Bezugskreis. Zum familiären Bezugskreis gehören Angehörige des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Patentante und –onkel, wenn sie nicht blutsverwandt sind, gehören nicht zum familiären Bezugskreis.


Darf ich meine Angehörigen im Krankenhaus aufsuchen?
Ja, unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygienemaßnahmen im jeweiligen Krankenhaus.


Beerdigungen
Beerdigungen gelten als öffentliche Veranstaltungen und können mit bis zu 100 Personen stattfinden. Der Beerdigungskaffee gilt allerdings als private Zusammenkunft und ist deshalb auf 10 Personen begrenzt.

 

Wie sieht es bei Fahrgemeinschaften aus?
Es dürfen nur Personen aus zwei Haushalten eine Fahrgemeinschaft bilden.

 

Regelung für Berufspendler?
Für Berufspendler aus Deutschland nach Luxemburg Und Grand-Est und von Luxemburg und Grand-Est nach Deutschland gelten keine Einschränkungen im Hinblick auf die Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück. Der Aufenthalt darf nicht länger als 24 Stunden sein.

 

Dürfen Krabbelgruppen, Babyschwimmkurse u.ä. stattfinden?
Ja, sie gelten als öffentliche Veranstaltungen und können wie gehabt unter Auflage der Hygienekonzepte stattfinden.

 

Besteht beim Kirchenbesuch eine Maskenpflicht?
Ja, in der Kirche, Moschee, Synagoge und beim Gebet besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch an einem festen Platz.

 

Ich möchte Blutspenden. Ist das für mich als Bürger des Landkreis Merzig-Wadern möglich?
Ja, solange keine Symptome beim Blutspender feststellbar sind und kein begründeter Verdacht durch einen Kontakt zu einer positiven Person bekannt ist.

 

Wo kann ich Verstöße gegen die Quarantäne Verordnung melden?
Bei der jeweiligen Ortspolizeibehörde (OPB) können Sie Verstöße melden.

 

Können Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen unter den aktuellen Regelungen stattfinden?
Da es sich hierbei um Veranstaltungen handelt können diese Sitzungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Es gilt die Quadratmeterbegrenzung d.h. die Raumgröße muss so bemessen sein, dass für jeden Teilnehmer 5 qm zur Verfügung stehen. Wenn nur ein geschlossener (eingeladener) Personenkreis teilnimmt, kann am Sitzplatz der MNS abgelegt werden. Ist die Veranstaltung öffentlich ist auch am Sitzplatz MNS zu tragen.


Wie sind die Regelungen für Chor- und Musikproben?
Es gilt das „Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzept für den Proben- und Übebetrieb von Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie für andere Einrichtungen und Vereine oder Gruppierungen, die kulturelle Aufführungen veranstalten sowie den entsprechenden Veranstaltungsbetrieb“ vom 26.06.2020.

 

Wie ist die Regelung für den regulären Sport- und Trainingsbetrieb?
Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann nur unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen stattfinden:

  1. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Personen (mit Mindestabstand außer bei Kontaktsport).
  2. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sportgelände außerhalb des Trainings- und   Wettkampfbetriebes.
  3. Keine Nutzung von Gesellschafts- bzw. Gemeinschaftsräumen, z.B. Clubheime müssen aufgrund der Regelung geschlossen bleiben. Ausgenommen sind konzessionierte Gaststätten.
  4. Zuschauer unter freiem Himmel sind auf 100 begrenzt. Abweichend werden nach Vorlage zugelassener Hygienekonzepte bis zu 200 Personen zugelassen (inklusive Spieler/innen und Funktionspersonal).
  5. Spiele in geschlossenen Räumen sind auf 100 Zuschauer begrenzt. Hierzu zählen auch Spieler/innen und Funktionspersonal.

Es gibt keine Unterscheidung in der Verordnung zwischen Indoor und Outdoor, siehe § 7 Abs. 3 der VO vom 16.10.2020 und § 3 Abs. 2 der VO für den Landkreis Merzig-Wadern vom 17.10.2020.

 

Ist die Umkleidekabine ein Gemeinschaftsraum?
Nein. Die Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen in den Umkleidebereichen möglich.

 

Was sind die Regeln für den Betrieb von Fitnessstudios?
Auch hier gilt: wer trainiert, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerhalb des Trainings, bspw. beim Wechsel der Trainingsgeräte und in den Umkleiden etc., ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Darf ich mich mit Freunden zum Laufen oder Wandern treffen?
Privatpersonen können in einer Gruppe mit bis zu 10 Personen wandern. Bei Wanderungen, die von einem Veranstalter durchgeführt werden, können bis zu 100 Personen ohne Genehmigung der OPB teilnehmen. Bei über 100 Teilnehmern bedarf es einer Genehmigung der Ortspolizeibehörde. 

 

Wo kann ich mich testen lassen?
Als Vorlage/Nachweis zum Verreisen:
Dann wenden Sie sich bitte an das Corona-Testzentrum am Messegelände Saarbrücken. Es ist montags bis freitags von 7-20 Uhr und samstags von 9-15 Uhr geöffnet.  Termine werden online gebucht.

Bei Symptomen:
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und nehmen vorher telefonisch Kontakt auf.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Corona-Hotline des Landkreises Merzig-Wadern. Sie ist Montag, 19.10. bis Donnerstag, 22.10. – jeweils von 8 bis 18 Uhr, Freitag, 23.10. von 8 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag (24. & 25.10.) jeweils von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 06861/80-1530 zu erreichen. Darüber hinaus wird der Dienst je nach Lage angeboten.

 

Wann muss ich in Quarantäne?
Gemäß der geltenden Verordnung müssen Personen, die ins Saarland einreisen und zuvor in einem Risikogebiet außerhalb der BRD waren sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben.

 

Wieso kommen Testergebnisse einer Familie unterschiedlich an?
Das Gesundheitsamt gibt die Tests an das Labor weiter. Auf die Rückmeldung hat das Gesundheitsamt keine Einwirkungen.

 

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich in Urlaub fahren möchte?
Bitte achten Sie auf die Vorgaben an Ihrem Zielort. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes, in das Sie hinreisen möchten.

 

Reisen von und in ein Risikogebiet?

1. Innerdeutsch
Einreisende aus deutschen Risikogebieten unterliegen keinen Einschränkungen, Reisende aus einem Risikogebiet unterliegen den Einschränkungen des jeweiligen Bundeslandes. In einigen gilt ein Beherbergungsverbot.

2. Ausland
Grundsätzlich müssen sich Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten bei Ihrer Rückkehr in das Saarland in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Ausgenommen sind:

  • Personen, die bereits mit einem negativen Test einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache gefasst werden.
  • Personen, die täglich oder bis zu fünf Tage beruflich oder medizinisch veranlasst in das Saarland einreisen.
  • Personen, die sich nicht länger als 72 Stunden in einem Risikogebiet oder nicht länger als 24 Stunden im Saarland aufhalten (kleiner Grenzverkehr)
  • Personen mit triftigem Reisegrund, meist unter sozialem Aspekt (Beistand oder Pflege Schutzbedürftiger, Wahrnehmung des Sorgerechts, Besuch des Partners) sowie Ausbildungs- und Studienzwecke

Ein kostenloser Corona-Test ist außerdem Pflicht, sofern ein solcher nicht entsprechend der Vorgaben im Ausland durchgeführt wurde. Zudem kann ein negatives Testergebnis die Quarantäne frühzeitig beenden.

 

Wo kann ich die aktuellen Fallzahlen meinem Kreis nachvollziehen?
Sie finden die aktuellen Fallzahlen des Landkreises Merzig-Wadern online unter www.merzig-wadern.de.

 

Wie lange gelten die neuen Einschränkungen?
Wird der Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in dem jeweiligen Landkreis oder dem Regionalverband unterschritten, wird die entsprechende Verordnung wieder aufgehoben. Richtwert bleibt der 7-Tage-Inzidenz-Wert.

 

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