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Schulsachkostenbeitrag

Schulsachkostenbeitrag

Gemeindeverbände haben als Schulträger das Recht, für die ihre Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler aus einem anderen Gemeindeverband einen angemessenen Beitrag zu den laufenden Sachkosten zu fordern (Schulsachkostenbeitrag).

Der Anspruch richtet sich gegen den Gemeindeverband, zu dem die Wohnsitzgemeinde der Schülerin oder des Schülers gehört.

Schulsachkostenbeitrag für Schüler mit Wohnsitz im Ausland

Wenn der Hauptwohnsitz eines Kindes, das an einer Schule in Trägerschaft des Landkreises Merzig-Wadern beschult wird, im Ausland liegt, wird von den Erziehungsberechtigten ein jährlich zu entrichtender Schulsachkostenbeitrag eingefordert.
Die Höhe des Schulsachkostenbeitrags richtet sich nach der jeweiligen Schulform. 

Kontakt:


Schulabteilung
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Tel: 06861-80-197
Fax: 06861-80-399
E-Mail an schulabteilung@merzig-wadern.de

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