Informationen für Tagespflegepersonen
Wann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege und unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie diese?
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie
- ein Kind außerhalb seiner Wohnung
- für mehr als 15 Stunden wöchentlich
- länger als drei Monate
- gegen Entgelt betreuen.
Beantragen können Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Fachdienst Kindertagespflege.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attestes
- eine umfassende Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen
- die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflege und an praxisbegleitenden Fortbildungen
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle im Kindesalter
- die enge Zusammenarbeit mit einer sozialpädagogischen Fachkraft (regelmäßige Hausbesuche)
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.
Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperation gegenüber den Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen zudem vertiefte Kenntnisse hinsichtlich den Anforderungen der Kindertagespflege besitzen.
Der Landkreis Merzig-Wadern führt in Kooperation mit dem Haus der Familie Merzig die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, entsprechend des fachlich anerkannten Standards des vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelte Curriculum Kindertagespflege, durch. Das Curriculum mit insgesamt 160 Unterrichtsstunden behandelt Themen aus den Bereichen Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Kommunikation, Recht und Organisation.
Wer Kleinkinder betreut, übernimmt eine große Verantwortung für deren emotionale, geistige und soziale Entwicklung. Früh geförderte Kinder lernen besser und sind erfolgreicher in Schule und Beruf. Eine gute Ausbildung der Kindertagespflegepersonen ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Betreuung von Kindern.
Wie wird Ihre persönliche Eignung festgestellt und wie können Sie Ihre Sachkompetenz nachweisen?
Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden.
Ihre persönliche Eignung wird vom Fachdienst Kindertagespflege festgestellt.
Sie müssen einen qualifizierten Hauptschulabschluss vorweisen, ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie müssen über Sprachkompetenz verfügen mit der Möglichkeit der sprachlichen Förderung der Tagespflegekinder. Migranten/-innen müssen das Zertifikat Deutsch B2 nachweisen.
Ihre Sachkompetenz können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme des Qualifizierungsprogramms nachweisen.
Welche Räume können Sie für die Betreuung nutzen?
Die von Ihnen für die Betreuung genutzten Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Die Ausstattung mit Mobiliar und Materialien sowie die räumliche Gestaltung, sollen die physische und psychische Entwicklung der Kinder und die pädagogische Arbeit unterstützen.
Findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt, begutachtet die Fachkraft des Fachdienstes Kindertagespflege die Räume bei einem Hausbesuch. Dabei wird vor allem auf eine für die Kinder anregungsreiche Umgebung, ausreichend Platz für Spiel, Bewegung und Rückzugsmöglichkeiten, sowie auf Sicherheit und die Vermeidung von Risiken für die Gesundheit geachtet.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, oder noch mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagespflege beim Landkreis Merzig-Wadern.
- Kerstin Leonhart, Telefon 06861-80244, Email: k.leonhart@merzig-wadern.de
- Jennifer Dillinger, Telefon 06861-80172, Email: j. dillinger@merzig-wadern.de