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Gesundheitsinformationen für Neuzugewanderte

Beim Gesundheitssystem in Deutschland gibt es viele Akteure, die alle zusammenarbeiten, um die Menschen bestmöglich medizinisch zu versorgen.

Gesundheitssystem in Deutschland

Wenn Flüchtlinge nach Deutschland kommen, übernehmen zunächst die Bundesländer die gesundheitliche Versorgung. Das gilt für den gesamten Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen.

Wenn die Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden angekommen sind, übernimmt das Amt für Soziale Angelegenheiten die Kosten.

Vom diesem erhält man dann auch einen Krankenbehandlungsschein, der vor einem Besuch beim Arzt dort abgeholt werden muss.

Wenn Flüchtlinge 18 Monate ohne Aufenthaltstitel in Deutschland sind, kann das Amt für Soziale Angelegenheiten die Krankenversicherung über § 264SGB V dann sicherstellen. Selbst können sich Flüchtlinge während des Bezugs von Asylbewerberleistungen nicht versichern.

Erst wenn der Aufenthaltstitel da ist, ist das Jobcenter, das auch für die Sozialhilfe zuständig ist, Ansprechpartner. Über das Jobcenter werden die Flüchtlinge dann pflichtversichert.

Wenn man dann 12 Monate pflichtversichert ist und keine Sozialhilfe mehr erhält, kann man sich freiwillig versichern.


Folgende Leistungen werden vom Amt für Soziale Angelegenheiten bezahlt:

    • Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen
    • Behandlungen oder Durchführung von Untersuchungen, deren Notwendigkeit der erstbehandelnde Arzt bescheinigen muss. Der Leistungsempfänger muss diese Bescheinigung dann dem Kostenträger (Amt für Soziale Angelegenheiten) vorlegen, der dann die Behandlung genehmigt und die Kostenübernahme zusagt.
    • Notwendige Arzneien, Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel in Höhe des festgesetzten Festbetrages. Diese müssen vorher schriftlich genehmigt werden.
    • Aufenthalt und Behandlung in einem Krankenhaus, der, abgesehen von Notfällen, vorher durch das Amt für Soziale Angelegenheiten genehmigt werden muss.


Weitere Informationen erhält man bei der Migrationsberatung.

Weitere Infos:

Info der Verbraucherzentrale zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern

Info der Ergo zum Versicherungsschutz für Flüchtliche - Checkliste

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland - in vielen Sprachen

Kontakt

Amt für soziale Angelegenheiten

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-0
Fax 06861-80-491
E-Mail


Jobcenter Merzig-Wadern

Torstraße 28
66663 Merzig

Telefon 0 68 61 77 01 100 (Info-Telefon)
Telefon 0 68 61 77 01 520 (allgemeine Anliegen)
Telefon 0 68 61 77 01 524 (Vermittlung und Beratung)
Telefon 0 68 61 77 01 525 (Finanzielle Notlagen)
Fax 0 68 61 77 01 203
E-Mail
Internetseite

Gesundheitsamt Landkreis Merzig-Wadern

Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern ist zuständig für den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Landkreis Merzig-Wadern.

Es hat wie im Folgenden zu sehen ist viele Aufgaben.

  • Amtsärztlicher Dienst
    Zu den Aufgaben des amtsärztlichen Dienstes zählt unter anderem die Erstellung von amtlichen Gutachten und Zeugnissen.
    Info Amtsärztlicher Dienst
  • Zahnärzlicher Dienst
    Die wichtigste Aufgabe des zahnärzlichen Dienstes ist die Zahngesundheitsvorsorge bei Kindern und Jugendlichen.
    Info Zahnärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
    Der Kinder- und jugendärztliche Dienst begleitet die gesundheitliche Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.
    Info Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Suchtberatung und Suchtprävention
    Es gibt viele Arten von Süchten, die bei vielen Menschen die körperliche, aber auch seelische Gesundheit gefährden. Daher ist es wichtig, im Rahmen der Suchtberatung und Suchtvorbeugung betroffene Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen Unterstützung anzubieten.
    Info Suchtberatung und Suchtprävention
  • Hygiene- und Gesundheitsschutz 
    Zu den Aufgaben dieses Sachgebiets gehören die Aufklärung, Beratung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, sowie die Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen.
    Info Hygiene- und Gesundheitsschutz
  • Hygieneüberwachung
    Die Hygieneüberwachung des Gesundheitsamtes findet unter anderem durch Kontrollen vor Ort (Begehungen) statt.
    Info Hygieneüberwachung
  • Belehrung Lebensmittelhygiene
    Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, benötigen eine Belehrung. Das betrifft Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Verpflegung arbeiten.
    Info Belehrung Lebensmittelhygiene
  • Schwangerschaft, Behinderung, Prävention
    Info Schwangerschaft, Behinderung, Prävention

Kontakt

Gesundheitsamt

Hochwaldstraße 44
66663 Merzig

Telefon 06861-80-420
Fax 06861-80-414
E-Mail

Corona

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein im Januar 2020 neu identifiziertes Virus aus der Familie der Coronaviren. Es ist Verursacher der Atemwegserkrankung Covid-19.

Während Coronaviren in der Regel leichtere Beschwerden wie Husten und Schnupfen verursachen, können bei Covid-19 auch schwere Krankheitsverläufe auftreten. Hierzu zählen Erkrankungen der unteren Atemwege und Lungenentzündungen.

Hier finden Bürgerinnen und Bürger verschiedene Informationen:

Informationen des Landkreises Merzig Wadern - Corona

Coronavirus - Informationen auf einen Blick


Das Gesundheitsamt des Landkreises Merzig Wadern ist von

  • Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr

  • freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr

unter der Telefonnummer 06861/80-420 zu erreichen.

Fragen rund um das Thema Coronavirus können Sie auch per E-Mail an 

corona@merzig-wadern.de senden.

Infos zur neuen Bundestestverordnung

Die kostenlose Bürgertestung läuft zum 28.2.2023 aus. Auch der Betrieb der Landestestzentren wird eingestellt.

Testungen müssen künftig daher in eigener Verantwortung per Schnelltest zu Hause oder gegebenenfalls im Rahmen betrieblicher Testungen, die zur Verfügung gestellt werden, erfolgen.

Bei symptomatischen Verläufen ist eine Abklärung über den Hausarzt empfohlen.

Seit 22. Februar kann zum Besuch einer medizinischen Einrichtung mündlich ein Testnachweis erbracht werden. Der zugrundeliegende Selbsttest darf höchstens vor 24 Stunden durchgeführt worden sein. Diese Änderung gilt in gleichen Maßen für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern.

Außerdem werden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patient*innen eingesetzt sind. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wurde die Testerfordernis insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert. Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen.

Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zur Bundestestverordnung:

Coronavirus-Testverordnung des Bundes

Fragen und Antworten zur Testverordnung des Bundes

Maskenpflicht

Das Saarland hatte in diversen Bereichen die Maskenpflicht bereits ausgesetzt. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 1. März 2023 gilt bundesweit weiterhin eine Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • Für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Für Besucher von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen des Gesundheitswesens


Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht oder nicht mehr für:

  • das Personal in den entsprechenden Einrichtungen
  • Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen und unmittelbare Kommunikationspartner


Hinsichtlich der Testpflicht beim Besuch medizinischer Einrichtungen reicht die mündliche Auskunft über einen durchgeführten negativen Selbsttest aus.

Allerdings können die Einrichtungen in besonderen Fällen die Schutzmaßnahmen ausweiten, so dass hier ggf. einrichtungsbezogene Vorgaben greifen können. Es wird empfohlen, sich vor dem Besuch einer Einrichtung über die aktuell erforderlichen Maßnahmen zu informieren.


Welche Regelungen gelten im Landkreis Merzig-Wadern? 

Wichtige Informationen zur Verordnung und Regelungen für das Saarland zur Corona-Pandemie finden Sie auf den Internetseiten des Saarlandes

• Sie haben einen positiven Schnelltest zu Hause durchgeführt?

Zur Bestätigung der Infektion sollte weiterhin eine PCR Testung erfolgen. Wenn Sie Symptome haben, wenden Sie sich zur weiteren Abklärung bitte an Ihren Hausarzt.

Da zum 28.2.2023 die kostenlose Bürgertestung ausläuft und die Landestestzentren ebenfalls ihren Betrieb einstellen werden, ist eine Testung nur noch durch Selbsttestung und weitere Abklärung über die Hausärzte möglich.

• Was ist zu tun, wenn ich positiv getestet wurde (gültig für Antigentest und PCR-Test)?

Es gelten weiterhin folgende Maßnahmen:

Seit dem 10. Dezember 2022 gelten im Saarland angepasste Corona-Regelungen. Diese betreffen vorrangig die Isolations- und Maskenpflicht.

Anstelle der bisherigen Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus gilt eine mindestens fünftägige FFP-2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung. Dabei ist es unabhängig, ob der Infektionsnachweis durch einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest erfolgt ist. Die Maskenpflicht endet frühestens nach fünf Tagen (wenn 48 Stunden zuvor Symptomfreiheit bestand), spätestens aber nach zehn Tagen. Unter freiem Himmel gilt die Maskenpflicht nicht, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Eine Absonderungspflicht gilt nur noch für positiv getestete Personen, denen es aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, eine Maske zu tragen.

Personen, die positiv getestet wurden und befähigt sind kontinuierlich eine FFP2 Maske zu tragen, unterliegen der Maskenpflicht und nicht der Absonderungspflicht. D.h. hier ist es abhängig vom Gesundheitszustand (typische Symptome oder Symptomfreiheit) möglich, das Haus zu verlassen und ggf. auch der Erwerbstätigkeit weiter nachzugehen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder, die noch nicht die Schule besuchen. Seit 14. Januar können Kinder im Alter bis zu 10 Jahren alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen.

Grundsätzlich gilt: „Wer krank ist, bleibt zu Hause!" Haben Sie Symptome nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf, der Ihnen gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen kann, beziehungsweise nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf und besprechen Sie mit ihm die Möglichkeiten bzw. machen Sie wenn möglich Gebrauch vom Homeoffice, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link.

• Wann können positiv getestete Personen, die der Maskenpflicht unterliegen, auf das Tragen der FFP2-Maske verzichten?

Die Maskenpflicht gilt nicht:
• Unter freiem Himmel, wenn durchgehend ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten werden kann
• In Innenräumen, wenn man sich dort alleine aufhält und sich in absehbarer Zeit danach keine anderen Personen in dieser Räumlichkeit aufhalten.
• Für positiv getestete Kinder, die noch nicht eingeschult sind

• Wann enden die Absonderungsmaßnahmen bzw. absonderungsersetzenden Maßnahmen?

Die Absonderung/ Maskenpflicht endet nach Ablauf von Tag 5 ohne Test. Zuvor müssen Sie 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Absonderungspflicht bzw. absonderungsersetzende Maßnahmen enden sonst spätestens nach Ablauf von 10 Tagen. Der Tag der Testabnahme gilt als Tag 1. Ein Test zum Beenden der Absonderungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.

Nach Beendigung der Absonderung beziehungsweise der FFP2-Maskenverpflichtung wird den betroffenen Personen empfohlen, für weitere zwei Tage bei privaten Kontakten die AHA+L Regel einzuhalten, Kontakte weiterhin noch zu reduzieren und in geschlossenen Räumen weiterhin eine FFP2 Maske zu tragen.

• Sie sind Haushaltsangehöriger oder enge Kontaktperson?

Es besteht kein Isolationspflicht. Bei privatem Kontakt wird empfohlen die AHA+L Regeln einzuhalten, Kontakte zu reduzieren, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder medizinische Maske zu tragen und sich für die Dauer von 14 Tagen regelmäßig selbst zu testen und auf Symptome hin zu beobachten. Treten Symptome auf, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf, um eine weitere Abklärung in die Wege zu leiten.

  • Sie benötigen eine Bescheinigung über die Absonderungspflicht beziehungsweise über das Betretungs- und Tätigkeitsverbot?

Bescheinigungen werden von den zuständigen Ortspolizeibehörden (Ordnungsämtern) Ihrer Kommune ausgestellt. Die Kommunen handhaben dies unterschiedlich. Weitere Informationen erhalten Sie über uns auf E-Mail-Anfrage.

• Sie sind positiv getestet und in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in der Gesundheitsversorgung tätig?

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Massenunterkünften gilt für positiv getestete Personen (Betreiber, Beschäftigte, Besucher und ehrenamtlich Tätige) ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Ausnahmen von dieser Regelung sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt zu treffen.

Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ist ein negativer Antigen- oder PCR Test erforderlich, der dem Betreiber der Einrichtung vor Aufnahme der Tätigkeit vorgelegt werden muss. Auch hier gilt: vor Ende der Maßnahmen muss eine 48-stündige Symptomfreiheit bestanden haben.

• Sie benötigen einen Genesenennachweis (nur PCR gebunden möglich!)?

Sie erhalten automatisch ein Schreiben von uns mit Informationen sowie eine Bescheinigung über Ihr positives PCR-Ergebnis. Mit diesem Nachweis können Sie sich in einer Apotheke einen QR-Code als Genesenennachweis erstellen lassen.


Impfungen gegen das Corona-Virus

Die Impfzentren im Saarland haben zum 31.12.2022 ihren Betrieb eingestellt.

Impfungen sind daher nur noch über spezielle Impfpraxen und teilnehmende Apotheken möglich. Eine Übersicht über die beteiligten Praxen finden Sie auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung.

Darüber hinaus beantwortet die saarländische Landesregierung Fragen rund um das Thema "Impfen gegen das Corona-Virus" auf ihren Internetseiten.

Informationen zu den Themen Impfen, Corona-Warn-App und Corona-Regeln übersetzt und sortiert in 23 Sprachen finden Sie auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Corona-Schnelltests im Landkreis Merzig-Wadern

Die kostenlose Bürgertestung läuft zum 28.2.2023 aus. Auch der Betrieb der Landestestzentren wird eingestellt.

Testungen müssen künftig daher in eigener Verantwortung per Schnelltest zu Hause oder ggf. im Rahmen betrieblicher Testungen, die zur Verfügung gestellt werden, erfolgen.
Bei symptomatischen Verläufen ist eine Abklärung über den Hausarzt empfohlen.

Seit 22. Februar kann zum Besuch einer medizinischen Einrichtung mündlich ein Testnachweis erbracht werden. Der zugrundeliegende Selbsttest darf höchstens vor 24 Stunden durchgeführt worden sein. Diese Änderung gilt in gleichen Maßen für den Testnachweis von Beschäftigten und Betreibern.

Außerdem werden Beschäftigte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen von der dreimal wöchentlichen Testpflicht befreit, wenn sie nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patient*innen eingesetzt sind. Für sie und Beschäftigte in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten wurde die Testerfordernis insgesamt auf einen Test pro Kalenderwoche reduziert. Auch hier ist es möglich einen mündlichen Testnachweis zu erbringen.


Beratungsangebote für Hilfesuchende während der Corona-Pandemie

  • Die schulpsychologische Beratungsstelle des Landkreises möchte unbürokratische Hilfestellung in Form einer offenen Telefonsprechstunde anbieten.
    Wenn Schüler*innen oder ihre Eltern Fragen, Sorgen oder Gesprächsbedarf haben, können sie montags von 13 bis 15 Uhr unter der Nummer 06861/ 80-1540 die Schulpsycholog*innen erreichen.
    Gerne werden nach Absprache auch andere Termine angeboten.

  • Sozialer Dienst des Gesundheitsamtes:
    Der Soziale Dienst ist auch während der Corona-Pandemie Ansprechpartner für alle Bürger ab 18 Jahren. Die Gespräche finden unter dem Siegel der Verschwiegenheit statt. Die drei Mitarbeiterinnen stehen den Bürgern beratend zur Seite bei Sorgen und Nöten um die eigene Gesundheit oder der von Familie und Freunden, bei seelischen oder körperlichen Beschwerden aufgrund der Veränderung des Alltags durch neue Aufgaben im privaten und beruflichen Bereich oder bei fehlenden sozialen Kontakten sowie bei Konflikten in der Partnerschaft oder der Familie. Der Soziale Dienst steht für ein unterstützendes Gespräch zur Seite und berät zudem Hilfesuchende, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden und Unterstützung brauchen, aber nicht wissen, welche Hilfe sie in Anspruch nehmen können sowie Frauen, die (ungewollt) schwanger sind und über ihre Gefühle, Zweifel und Ängste sprechen wollen. Auch helfen die Sozialarbeiterinnen bei Fragen zum Thema AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. Aufgrund der aktuellen Situation finden die Beratungsgespräche überwiegend telefonisch oder videogestützt statt. In besonderen Fällen, wie bei der Schwangerenkonfliktberatung, können persönliche Treffen in den neuen Räumen des Sozialen Dienstes in der Torstraße 43a in Merzig oder gegebenenfalls in der Außenstelle Wadern (Gerichtsstraße 7) vereinbart werden. Auch Hausbesuche sind im Ausnahmefall möglich. Im Bereich STI und HIV finden aktuell nur telefonische Beratungen statt, Testungen werden montags und dienstags nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt. Die Sozialarbeiterinnen sind per E-Mail unter sozialerdienst.GA@merzig-wadern.de zu erreichen oder telefonisch unter 06861/80-410 (Gabriele Wahlen), unter 06861/80-2240 (Chiara Planta) oder unter 06861/80-412 (Sandra Altmeyer).

  • Hilfe bei häuslicher Gewalt:

Hilfsangebote der UBSKM der Bundesregierung - Die wichtigsten Rufnummern bei Gewalt in den eignen vier Wänden

Beratungsstellen im Saarland bei häuslicher Gewalt




Wissenswertes

Infos zum Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Aufgaben Bundesgesundheitsministerium

Infos zum Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes

Aufgaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Gesundheitsprävention

Ärztekammer Arztsuche

KVSaarland Arztsuche

Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland: Gesundheitssystem in 40 Sprachen erklärt
Das System der Krankenversicherung in Deutschland ist komplex. Jährliche Ausgaben in Milliardenhöhe, vielschichtige Strukturen, Reformen und Beitragssteigerungen: Wer die Krankenversicherung in Deutschland verstehen möchte, benötigt etwas Geduld und sollte sich umfassend informieren. Dabei hilft die Website der der Zentralen Vereinigung für bürgernahe Verbraucherinformation e.V.
Hier der Link zum Informationsangebot: www.krankenkassenzentrale.de/wiki/international

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