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Elternbeiträge, Kindergarten u.a.

Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung in Form einer Freiwilligen Ganztagsschule besuchen, können einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages durch das Kreisjugendamt stellen. Daneben können auch die Kosten für eine warme Mittagsverpflegung ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden.

Daneben können auch die Kosten für eine warme Mittagsverpflegung, für Klassenfahrten und Freizeitmaßnahmen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden.

Liste der

Dokumente zum Download:

Liste der benötigten Unterlagen - Übernahme des Elternbeitrages

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