Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt
01.08.2021

Ab heute gelten kreisweit einheitliche, niedrigere Kita-Beiträge

Landkreis Merzig-Wadern ist der erste und einzige Kreis im Saarland, der einen einheitlichen Elternbeitrag in allen Kindertageseinrichtungen umsetzt

Titelbild Kinderbetreuung © Pixabay
Titelbild Kinderbetreuung © Pixabay

Der Kreistag des Landkreises Merzig-Wadern hat am 19. April die Einführung eines kreisweit einheitlichen Elternbeitrages für alle Kindertageseinrichtungen beschlossen, der für alle Eltern im neuen Kindergartenjahr auch niedriger sein wird. Ab heute, dem 1. August, tritt diese Neuerung in Kraft. Von nun an werden die Elternbeiträge aller Kindertageseinrichtungen im Landkreis Merzig-Wadern vom Landkreis berechnet und vom Kreistag festgesetzt.

Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich hatte die Einführung des kreisweit einheitlichen Elternbeitrages in enger Abstimmung mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden vorangetrieben. Sie freut sich insbesondere über die einheitliche Regelung und die neuen einheitlichen Betreuungsmodelle: „Wir haben in den vergangenen Monaten mit den Städten und Gemeinden einen Meilenstein in der Kindertagesbetreuung umgesetzt. Diese einheitliche Regelung im Kreis macht die Kinderbetreuung für die Träger wie für die Eltern einfacher und für letztere vor allem kostengünstiger.“ Die Landrätin ist stolz darauf, „der erste Landkreis im Saarland zu sein, der den Familien im gesamten Kreis gleich gute Bedingungen anbietet. Das ist ein wirklich gutes Beispiel für gelebte interkommunale Zusammenarbeit.“'

Der neue Elternbeitrag ist für Eltern günstiger: Ein Krippenplatz ist von heute an als Ganztagsplatz mit maximal zehn Stunden Betreuungszeit buchbar. Ein solcher Ganztagsplatz kostet in allen Einrichtungen im Landkreis monatlich 236 Euro. Im Kindergarten wird für Kinder über drei Jahren eine Betreuungszeit von bis zu sieben Stunden oder von bis zu zehn Stunden angeboten. Ein kurzer Tagesplatz mit bis zu sieben Betreuungsstunden von 7 bis 14 Uhr kostet kreisweit 73 Euro monatlich. Der Preis für einen Ganztagesplatz mit einer Betreuungszeit bis zu 10 Stunden liegt monatlich bei 104 Euro. Eine Betreuung vor 7 Uhr und nach 17 Uhr wird auch weiterhin überall möglich sein, wo sie bisher angeboten wurde.

Die kommunalen und freien Träger begrüßen den einheitlichen Elternbeitrag und die einheitlichen Standards. Die Reform wurde erst durch eine Änderung der landesrechtlichen Vorschriften im Guten-Kita-Gesetz möglich. Demnach können die Landkreise von nun an den Elternbeitrag selbst festlegen – der Kreistag beschließt, ob er diese gesetzlich eingeräumte Option zieht.

Ein Erfolg des Modells ist auch, dass, obwohl sich die Berechnungsparameter zur Ermittlung des Elternbeitrages nicht geändert haben und das Betreuungsangebot und die Höhe der Personalkosten hierfür weiterhin ausschlaggebend sind, der Elternbeitrag in allen Städten und Gemeinden reduziert werden kann.

Seite zurück Nach oben