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Kindertagespflege

Kindertagespflege bedeutet eine flexible und individuell angepasste Betreuung von Kindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen in familiärer Umgebung.
Sie bietet eine wertvolle Alternative und Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen, vor allem für Kinder von 0-3 Jahren. In dieser Altersgruppe spricht vieles für die Tagepflege: Die Situation der Tagespflegestelle ist überschaubar für Kinder, es gibt einen familiären Rahmen und die Betreuungsperson kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen. Zudem zeichnet sie sich durch flexible Betreuungszeiten aus.

Tagesmütter und Tagesväter betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten zu individuell vereinbarten Zeiten. Die Motivation für diese Arbeit sind in der Regel Freude an der Förderung von Kindern und am Umgang mit ihnen. Außerdem ermöglicht diese Tätigkeit eine sinnvolle Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Weitere Informationen zur Kindertagespflege und bestehenden Tagespflegestellen erhalten Sie im Familienportal des Landkreises: Familienportal-Kindertagespflege


Informationen für Eltern

Welche Vorteile bietet Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, vorwiegend für Kinder unter drei Jahren. Für Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren kommt die Kindertagespflege nur in Betracht, wenn die Betreuung im Kindergarten / Hort nicht möglich oder ausreichend ist. Eltern können die Betreuungszeiten mit der ausgewählten Tagespflegeperson individuell vereinbaren. Die Betreuung kann im Haushalt der Tagespflegeperson, der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.


Tagespflegepersonen können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern berücksichtigen. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann die Betreuung durch eine konstante Tagespflegeperson und die familiennahe Betreuungsform von Vorteil sein.
Anders als in der Kita können Eltern bei der Kindertagespflege eine Person aussuchen, die ihr Kind betreut, und direkt mit ihr verbindliche Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll.


Kindertagespflegepersonen können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen. Sie sind häufig in der Lage, eine größere zeitliche Flexibilität als Kitas anzubieten.


Betreut werden können Kinder im Alter von der Geburt bis zum 14. Geburtstag. Besonders für Kinder unter drei Jahren oder Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden müssen, kann die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson und die kleine, überschaubare Kindergruppe von Vorteil sein.


Für Schulkinder kann die Kindertagespflege als Alternative oder Ergänzung zur ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen gewählt werden.


Eine Kindertagespflegeperson darf bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Kindertagespflege kann bei Ihnen zu Hause, im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden.

Zudem ist es möglich, dass Sie Ihr Kind in einer Großpflegestelle mit max. 3 Tagespflegepersonen und max. 10 Kindern betreuen lassen.

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagespflegeperson geeignet ist.
Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch den Fachdienst Kindertagespflege beim Landkreis Merzig-Wadern beurteilt.

Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz, vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern auszeichnen.
Soll die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden, muss sie kindgerechte Räume vorweisen und beim Fachdienst eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen.

Wir vermitteln ausschließlich qualifizierte und geprüfte Tagesbetreuungsperson, die

  • Freude an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern haben
  • offen, flexibel und zuverlässig sind und
  • sich ständig für die Aufgabe fort- und weiterbilden

Wo können Sie sich beraten lassen und wie finden Sie eine Tagespflegeperson?

Als Ansprechpartner stehen Ihnen kompetente Fachkräfte beim Fachdienst Kindertagespflege des Landkreises Merzig-Wadern zur Verfügung.

Dort können Sie während der Öffnungszeiten anhand von Flyern und Konzepten nach einer passenden Tagespflegeperson suchen.


Die Fachkräfte der Kindertagespflegebörse sind bei der Vermittlung und während des gesamten Betreuungsverhältnisses Ihre Ansprechpartner.

Flyer Kindertagespflege

Wie erhalten Sie einen öffentlichen Zuschuss zur Kindertagespflege?

Sie können Kindertagespflege für Ihr Kind in Anspruch nehmen, wenn

  • Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind
  • Sie sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden
  • Sie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches beziehen
  • Kindertagespflege für die Entwicklung Ihres Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

Einen Antrag auf Inanspruchnahme von Kindertagespflege können Sie beim Fachdienst Kindertagespflege, Merzig, Bahnhofstraße 44, stellen.

Frau Dillinger, Telefon, 06861-80172, Email j. dillinger@merzig-wadern.de
Frau Leonhart, Telefon 06861-80244 , Email k. leonhart@merzig-wadern.de

Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege erhebt der Landkreis Merzig-Wadern von Ihnen als Eltern einen monatlichen Kostenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Betreuungsumfang, Alter des Kindes und Einkommen der Eltern.

Bitte beachten Sie den Betreuungsvertrag, den Antrag auf Förderung der Kindertagespflege sowie die Information zum Kostenbeitrag.


Informationen für Tagespflegepersonen

Wann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege und unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie diese?

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie

  • ein Kind außerhalb seiner Wohnung
  • für mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt betreuen.

Beantragen können Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Fachdienst Kindertagespflege.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attestes
  • eine umfassende Überprüfung der persönlichen und räumlichen Voraussetzungen
  • die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflege und an praxisbegleitenden Fortbildungen
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle im Kindesalter
  • die enge Zusammenarbeit mit einer sozialpädagogischen Fachkraft (regelmäßige Hausbesuche)

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.

Tagespflegepersonen müssen sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperation gegenüber den Eltern auszeichnen. Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen Sie außerdem über kindgerechte Räume verfügen. Sie sollen zudem vertiefte Kenntnisse hinsichtlich den Anforderungen der Kindertagespflege besitzen.

Der Landkreis Merzig-Wadern führt in Kooperation mit dem Haus der Familie Merzig die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, entsprechend des fachlich anerkannten Standards des vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelte Curriculum Kindertagespflege, durch. Das Curriculum mit insgesamt 160 Unterrichtsstunden behandelt Themen aus den Bereichen Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Kommunikation, Recht und Organisation.

Wer Kleinkinder betreut, übernimmt eine große Verantwortung für deren emotionale, geistige und soziale Entwicklung. Früh geförderte Kinder lernen besser und sind erfolgreicher in Schule und Beruf. Eine gute Ausbildung der Kindertagespflegepersonen ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Betreuung von Kindern.

Wie wird Ihre persönliche Eignung festgestellt und wie können Sie Ihre Sachkompetenz nachweisen?

Kindertagespflege ist keine klassische Berufstätigkeit, dennoch ist sie mit hohen Anforderungen verbunden.
Ihre persönliche Eignung wird vom Fachdienst Kindertagespflege festgestellt.


Sie müssen einen qualifizierten Hauptschulabschluss vorweisen, ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Sie müssen über Sprachkompetenz verfügen mit der Möglichkeit der sprachlichen Förderung der Tagespflegekinder. Migranten/-innen müssen das Zertifikat Deutsch B2 nachweisen.


Ihre Sachkompetenz können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme des Qualifizierungsprogramms nachweisen.

Welche Räume können Sie für die Betreuung nutzen?

Die von Ihnen für die Betreuung genutzten Räume müssen den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Die Ausstattung mit Mobiliar und Materialien sowie die räumliche Gestaltung, sollen die physische und psychische Entwicklung der Kinder und die pädagogische Arbeit unterstützen.


Findet die Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt, begutachtet die Fachkraft des Fachdienstes Kindertagespflege die Räume bei einem Hausbesuch. Dabei wird vor allem auf eine für die Kinder anregungsreiche Umgebung, ausreichend Platz für Spiel, Bewegung und Rückzugsmöglichkeiten, sowie auf Sicherheit und die Vermeidung von Risiken für die Gesundheit geachtet.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, oder noch mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagespflege beim Landkreis Merzig-Wadern.













 

 

 

 

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