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Kindergärten/-krippen/-horte, Freiwillige Ganztagsschule

Institutionelles Betreuungsangebot im Landkreis Merzig-Wadern

Gemäß § 7 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetzes hat der örtliche Träger der Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Kommunen, den anerkannten Trägern der Jugendhilfe und sonstigen Stellen unter anderem den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Dabei ist der vorhersehbare Bedarf zu ermitteln und es sind die erforderlichen Maßnahmen zur Bedarfsdeckung in einem Entwicklungsplan zu beschreiben. Der Entwicklungsplan ist mit dem Bildungsministerium abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben. 
  
Einen Überblick über das bestehende Betreuungsangebot erhalten Sie im Familienportal des Landkreises:

Angebote der institutionellen Kinderbetreuung

Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung in Form einer Freiwilligen Ganztagsschule besuchen, können einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages durch das Kreisjugendamt stellen. Daneben können auch die Kosten für eine Mittagsverpflegung, für Klassenfahrten und Freizeitmaßnahmen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden:

Antragsformular für die Übernahme des Elternbeitrages im Kita und FGTS-Bereich (Stand Juni 2015)

Ergänzungen zum Antrag (Stand Juni 2015)











 

 

 

 

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