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Jugendgerichtshilfe

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Jugendgerichtshilfe immer von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren erfahren soll. Oft geschieht dies aber sehr spät.

• Daher haben Betroffene (junge Menschen und Eltern) die Möglichkeit, sich mit den Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe in Verbindung zu setzen.

Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder sogar das Gericht möchten eine angemessene Entscheidung treffen, wie ein Verfahren gegen einen jungen Menschen abgeschlossen werden kann.

• Daher beraten und begleiten die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe junge Menschen vom ersten Kontakt mit der Polizei gegebenenfalls bis über die Gerichtsverhandlung und auch noch darüber hinaus.
• Sie unterstützen bei der Überlegung, welche Informationen nötig sind, damit das Gericht und die Staatsanwaltschaft dem jungen Menschen gerecht werden kann.
• Bei Gericht richten sie den Blick auf den jungen Mensch und dessen Lebenssituation, nicht nur auf die Straftat.
• Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe unterstützen den jungen Menschen und erklären, wie und wo er seine ihm auferlegten Pflichten erfüllen kann.

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