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Hilfen im Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) - Bezirkssozialdienst (BSD)

Hilfen in Gemeinsamen Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder gem. § 19 SGB VIII

Der BSD ist Anlaufstelle für junge Mütter und Väter, wenn es um Informationen und Beratung über betreute Wohnformen für Eltern mit Kindern bis sechs Jahren und Vermittlung von entsprechenden Angeboten geht. Mit dieser Unterstützung sollen Eltern, die sich etwa aufgrund ihres jungen Alters und ihrer Persönlichkeitsentwicklung in einer psychosozialen Notsituation befinden, in ihrer Verselbstständigung und Verantwortungsübernahme gegenüber dem Kind gestärkt werden.

Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII

Wie unterstützt das Jugendamt? Manche Familien brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im BSD zielt darauf, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurecht kommen. Deshalb wird im Einzelfall eine geeignete Hilfe vermittelt, vielleicht eine Erziehungsberatung, ein Elternkurs, eine Sozialpädagogische Familienhilfe oder eine unmittelbare Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen. Im Falle, dass ein weiteres Zusammenleben mit der Familie nicht möglich ist, sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine Jugendhilfeeinrichtung. Je nach Familiensituation und Vereinbarung mit den Eltern und Kindern kann die Unterbringung vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.

Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35 a SGB VIII

Aufgabe der Eingliederungshilfen liegt darin, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu lindern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft zu einzugliedern. Insbesondere sollte durch die Eingliederungshilfe den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert.

Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

Die Hilfe für junge Volljährige soll jungen Erwachsenen helfen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu führen. Als Hilfe für junge Volljährige sind alle Hilfen zur Erziehung möglich, sofern diese für junge Erwachsene geeignet sind.

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