Beratungen
Beratung in Fragen der Trennung und Scheidung gem. § 17 SGB VIII
Der Bezirkssozialdienst (BSD) bietet Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen an. Die Beratung kann sich auf Begrenzung/Beilegung der Konflikte, Aufrechterhaltung des Kontaktes und der Zusammenarbeit der Eltern im Hinblick auf Wohl ihrer Kinder beziehen. Die Eltern können sich auch im Vorfeld eines Familiengerichtsverfahrens an den BSD wenden und sich über mögliche Konsequenzen informieren. Besonders trifft dies auf die Fragen zur elterlichen Personensorge und zum Umgangsrecht zu.
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge gem. § 18 SGB VIII
Diese Beratung und Unterstützung steht in einem engen inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der zuvor benannten Beratung gem. § 17 SGB VIII. Trotz fachlicher Beratung und/oder gerichtlicher Entscheidungen über Sorgerecht und/oder Umgang ist die Konfliktsituation auf der Paarebene in vielen Fällen nicht verarbeitet und bewältigt. Daher bittet der BSD Beratung in Fragen der Ausübung des Sorgerechts sowie Gestaltung des Umgangs.