Aufgaben & Ansprechpartner
Presse & Infos
16.04.2013
Bank1Saar Losheim spendet 1000 Euro an SRHT-Einheit der Feuerwehren im Landkreis Merzig-Wadern
10.04.2013
Spatenstich für den Neubau der Rettungswache in Perl
08.02.2013
Fastnacht - Keine Auszeit für den Jugendschutz
03.12.2012
Kreisordnungsbehörde des Landkreises Merzig-Wadern ist heute und morgen, 3. und 4. Dezember, geschlossen
30.11.2012
Sirenenprobe im Landkreis Merzig-Wadern am Samstag, 1. Dezember
10.10.2012
Führungswechsel an der Spitze der Feuerwehren im Landkreis Merzig-Wadern - Siegbert Bauer neuer Kreisbrandinspekteur
29.06.2012
Gesundheitsamt sorgt für unbeschwertes Badevergnügen
09.03.2012
Kreisbrandinspekteur des Landkreises Merzig-Wadern stellt den Jahresbericht der Feuerwehren des Landkreises Merzig-Wadern vor
Veranstaltungen
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Was finde ich wo?
Die Kreisverwaltung des Landkreises Merzig-Wadern bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern und den Gästen des Kreises eine Vielzahl von Dienstleistungen an.
Von A wie "Adoptionsvermittlung" über G wie "Gleichstellungsstelle" und S wie "Schulen" bis Z wie "Zulassungsbehörde" finden Sie auf fast alle Fragen eine Antwort und ein Angebot. Über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da. Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die Dienstleistungen und erleichtern Ihnen den Weg durch die Kreisverwaltung, damit Sie unbürokratisch Ihren richtigen Ansprechpartner finden und wir Ihnen schnell helfen können.
Demonstrationen
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Straßenverkehrs- und Kreisordnungsbehörde
Abteilungsleiter
Bahnhofstraße 44
66663 Merzig
Demonstrationen und Versammlungen
Versammlungsgesetz
§1 (Versammlungsfreiheit)
(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.
§ 14 VersammlG
(Anmeldepflicht)
(1) Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges anzumelden.
(2) In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Formlose Anzeige einer Demonstration:
1. Tag, Uhrzeit (von /bis), Ort der Veranstaltung, ggfls. Weg des Demonstrationszuges,
2. Thema und Ziel der Veranstaltung
3. Verantwortlicher Leiter, Anschrift, Telefonnummern, (ggfls.Handy, E-Mail)
4. Veranstalter: Partei, Bürgerinitiative, Verein, etc.
5. Erwartete Teilnehmerzahl,
6. Zahl der Ordner
Die Anzeige bitte an folgende Adresse richten:
Landkreis Merzig-Wadern, Kreisordnungsbehörde (Anschrift: siehe oben)
Für die Anmeldung einer Veranstaltung nach dem Versammlungsgesetz können Sie auch dieses Formular nutzen.
