Landkreis Merzig-Wadern
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Beschränkte Ausschreibung / Freihändige Vergaben des Landkreises
Zur Beschleunigung von Investitionen im Baubereich sowie für Beschaffungen hat das Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 04.02.2009 die Wert-grenzen für die Freihändige Vergabe und die Beschränkte Ausschreibung befristet bis zum 31.12.2010 wie folgt neu festgelegt:
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Beschränkte Ausschreibung von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 1.000.000,00 €
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Freihändige Vergaben von Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 €
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Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VOL bis zu einer Wertgrenze von 100.000,00 €
Mit Erlass vom 29.11.2010 hat der Minister für Inneres und Europaangelegenhei-ten die Regelung bis zum 31.12.2011 verlängert.
Nach § 19 Abs. 5 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A vom 31. Juli 2010 haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer zu informieren. Diese Informa-tionen müssen folgende Angaben enthalten:
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Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
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Auftragsgegenstand
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Ort der Ausführung
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Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
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voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Eine Übersicht über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen finden Sie hier.
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
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Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftrags-wert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
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Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
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Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
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gewähltes Vergabeverfahren
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Auftragsgegenstand
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Ort der Ausführung
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Name des beauftragten Unternehmens
Eine Übersicht über die bisher erteilten Aufträge finden Sie hier.
Nach § 19 Abs. 2 VOL/A haben Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder ihren Internetseiten zu informieren bei
• Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
• Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
Diese Informationen werden 3 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• gewähltes Vergabeverfahren
• Art und Umfang der Leistung
• Ort der Ausführung
• Name des beauftragten Unternehmens
• Zeitraum der Leistungserbringung
Eine Übersicht über die bisher erteilten Aufträge finden Sie hier
