Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW, ÖPNV)
66663 Merzig
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Gesellschaft für Infrastruktur und Beschäftigung (GIB)
66663 Merzig
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Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Merzig-Wadern mbH
Zum attraktiven Wirtschaftsstandort Merzig-Wadern gehört gleichzeitig eine leistungsfähige Verwaltung. Als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verwaltung ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Landkreis Merzig-Wadern mbH (GfW) seit dem 1. Januar 1988 der kompetente Ansprechpartner bei wirtschaftlichen Fragen. Hauptgesellschafter sind die Sparkasse Merzig-Wadern und der Landkreis Merzig-Wadern.
Die GfW betreut die ansässigen Unternehmen und unterstützt Existenzgründer bei Investitionsplanung, Finanzierung und Kreditbeschaffung und Standortfragen.
Die Pflege der heimischen Unternehmen und die Unterstützung von Firmen bei Erweiterungs-oder Ansiedlungsmaßnahmen sind ein ständiges Anliegen der GfW. Denn Wirtschaftsförderung bedeutet im Landkreis Merzig-Wadern unterstützen und beraten, entwickeln und vermitteln.
Bei all ihren Aktivitäten arbeitet die GfW eng mit den Kommunen, den Kammern und Berufsverbänden zusammen.
Wirtschaftsförderung
Um die wirtschaftliche Attraktivität des Landkreises Merzig-Wadern weiter zu erhöhen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Region Schengener Dreiländereck systematisch zu verbessern, arbeitet die GfW auf folgenden Gebieten:
* Sicherung und Entwicklung ansässiger Unternehmen
* Unterstützung und Beratung neuer Unternehmen
* Vermittlung von Gewerbeimmobilien
* Hilfe bei Technologieförderung
* Standortmarketing für den Landkreis Merzig-Wadern
* Beratung von Existenzgründern
* Durchführung von Tagungen und Seminaren
* Vertretung von Unternehmensinteressen bei öffentlichen Einrichtungen
ÖPNV
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst den Personennahverkehr durch öffentlich zugängliche Transportmittel (Bahn- und Busverbindungen) im Linienverkehr.
Organisation, Planung und Umsetzung von ÖPNV-Verkehren in enger Kooperation mit den Verkehrsunternehmen der Region stellen eine wichtige Aufgabe der Kreisverwaltung dar.
Nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 müssen alle Aufgabenträger, gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des saarländischen ÖPNV-Gesetzes, einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich machen.
Diese Veröffentlichung der saarländischen Aufgabenträger über die jeweiligen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen kann zentral auf der Webseite der Verkehrsmanagement-Gesellschaft Saar mbH abgerufen werden.
Veröffentlichung gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007:
http://www.vgs-online.de/?page_id=922
Kontaktdaten der Gesellschaft:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 Uhr bis 15 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
