Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Landwirte und Grundbesitzer

Interessierte Landwirte und Grundbesitzer können sich bis Montag, den 25. April 2022 für das Programm online anmelden. (Ausschlussfrist).

Für die landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen gelten u. a. folgende Bestimmungen:

  • Anmeldung bis 25.04.2022
  • Aussaat bis 31.05.2022
  • Aufwandsentschädigung Landwirte 600 €/ ha bei Ertragsausfall und 200 €/ha für die Bodenbearbeitung und das Saatgut
  • Das Saatgut ist beim Handel zu beziehen und zu bezahlen. Das Blühflächensaatgut muss mindestens 10 verschiedene bienen- und insektenfreundliche Arten enthalten.
  • Die maximale Förderfläche für Landwirte beträgt 18 Hektar für den gesamten Landkreis, d.h. pro Stadt bzw. Gemeinde stehen ca. 2,5 Hektar zur Verfügung
  • Die Mindestfläche beträgt 25 Ar, die Höchstfläche 100 Ar pro landwirtschaftlichem Betrieb
  • Max. 2 Jahre Förderung auf dem gleichen Ackergrundstück
  • Soweit keine Herbstaussaat erfolgt, muss der Aufwuchs bis Ende des Jahres stehen bleiben; bei Herbstaussaat mindestens bis zum 02.10.2022
  • In der zweiten Jahreshälfte kann der Antrag für eine Aufwandsentschädigung vom 1.9. bis spätestens 1.12.2022 gestellt werden. Die Saatgutrechnung sowie ein Foto der jeweiligen Fläche während der Blütezeit ist beizulegen.

Link zum Antrag für eine Aufwandsentschädigung

Seite zurück Nach oben